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Versicherungen

Das Spiel «Pokémon Go» sorgt derzeit für viel Aufsehen. Mit dem Smartphone begeben sich Gamer in ihrer realen Umgebung auf die Jagd nach virtuellen Monstern. Dabei achten sie allerdings nicht auf die Umgebung, sondern nur auf den Ausschnitt, der sich in ihrem Smartphone zeigt. Nicht ganz ungefährlich, wenn man andere Passanten, parkende Autos u.ä. übersieht. Auch wenn das nicht gleich einen schweren Unfall zur Folge haben muss, auch Sachschäden können eine Menge Ärger mit sich bringen. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn bei dem Vergnügen auf der Straße etwas passiert?

Pokémon Go verursacht Unfälle

Der Hype um Pokemon Go ruft die schlimmsten Befürchtungen hervor: Laufen Horden von Pokémon-Trainern nun mit dem Smartphone vor der Nase gegen ein Auto? Oder zertrampeln sie auf der Suche nach kleinen Monstern das Blumenbeet der Nachbarn? Mittlerweile häufen sich entsprechende Beispiele für gefährliche Situationen: Zuletzt stürzten zwei Spieler von einer Klippe, weil sie beim Spiel nicht auf die Umgebung geachtet hatten. Andere wurden mit Eiern und Wasserbomben beworfen, weil sich Anwohner von ihrer Anwesenheit belästigt fühlten. Und wer zahlt für die Schäden?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt:

Unfall durch spielen auf Smartphone

Wenn ein schwerer Unfall zu gesundheitlichen oder finanziellen Folgen führt, greift die private Unfallversicherung. In der Regel sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert, erläutert der GDV. Es spiele auch grundsätzlich keine Rolle, ob man beim Spielen leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt habe.

Es gibt aber noch die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers, der einen Spieler erfasst. Grundsätzlich zahlt diese bei einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger. Doch: Ist dieser etwa geistesabwesend und ins Spiel versunken über die Straße gegangen, kann er unter Umständen eine Mitschuld am Unfall tragen – was die Leistungen mindern würde.

Wer zahlt bei Schäden, die durch Zocken verursacht wurden?

Wer ins Spiel versunken einen Schaden verursacht – ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit – ist durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie greift aber nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird.