Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

IT-Geräte bestimmen in zunehmendem Maß, wie reibungslos, sicher und zügig in den Praxen niedergelassener Ärzte gearbeitet werden kann – und zwar sowohl bei Diagnose und Therapie, als auch im Bereich der Verwaltung. Von der EDV bis hin zur Telefonanlage, vom Kopierer bis zum Ultraschallgerät: Ohne High Tech ist eine effiziente Betriebsführung in Klinik oder Arztpraxis kaum noch möglich.

Auf die Technik kommt es an

Die Patientenaufnahme, die Behandlung, die Rechnungsstellung – nahezu alle alltäglichen Abläufe werden inzwischen elektronisch gesteuert. Das ist einerseits bequem – andererseits birgt die allgegenwärtige Technik aber auch ein Risiko: Ihr Ausfall kann massiven wirtschaftlichen Schaden anrichten, Reparaturen oder gar ein Neukauf sind oft unangenehm teuer. Und ein vollständiger Systemabsturz kann den Praxisbetrieb sogar unmöglich machen und massive Umsatzeinbußen mit sich bringen.

Umfassenden Schutz für den Ernstfall versprechen sogenannte Elektronik-Versicherungen. Über sie lassen sich sowohl medizinische Apparate wie Röntgenanlagen, Laborgeräte, Sterilisationsanlagen oder Ultraschallgeräte versichern, als auch allgemeine technische Anlagen, wie zum Beispiel Fax und Telefon, die EDV sowie Alarmanlagen usw.

Welche Leistungen deckt eine Elektronikversicherung ab?

Die besten Elektronikversicherungen für Arztpraxen bieten zudem eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass alle Risiken, die im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert sind. Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Vandalismus,
  • Feuer,
  • Überschwemmung,
  • Bedienungsfehler,
  • Ungeschicklichkeiten und Fahrlässigkeit,
  • Überspannungsschäden, etwas nach einem Blitzschlag,
  • Sabotage oder
  • Kurzschlüsse.

Für wen sich der Abschluss einer Elektronik-Versicherung lohnt

So beruhigend das Gefühl auch sein mag, den teuren Maschinenpark in der Praxis mit einer eigenen Police gegen nahezu alle Eventualitäten geschützt zu haben – eine Elektronik-Versicherung ist nicht für alle niedergelassenen Ärzte zwingend.

Bei neu gekauften Geräten zum Beispiel sind viele Schäden zumindest in der ersten Zeit im Wege der Garantie oder Gewährleistung abgedeckt. Manchmal sind andere Versicherungen einfach sinnvoller: “Das Risiko von Großschäden, etwa durch einen Brand, lässt sich meist wesentlich günstiger über allgemeine die Sachinhaltsversicherung regulieren“, sagt Jörg Deppner, Versicherungsberater aus Hilpoltstein. Diese Police ist für Freiberufler das, was eine private Hausratversicherung für Privatleute ist. Sie ist für jeden niedergelassenen Arzt empfehlenswert.

Wann der Abschluss einer Elektronik-Versicherung unumgänglich ist

Etwas anderes gilt in jenen Fällen, in denen ein Arzt die teuren Geräte nicht kauft, sondern lediglich einen Miet- oder Leasingvertrag abschließt. In solchen Konstellationen führt an einer Elektronik-Versicherung oft kein Weg vorbei. „Vielfach ist es vertraglich vorgeschrieben, eine entsprechende Police abzuschließen“, erläutert Berater  Deppner. Niedergelassene sollten dann darauf achten, Komplettpakete aus Sachinhalts- und Elektronikversicherungen bei der gleichen Gesellschaft abzuschließen. „Auf diese Weise lässt sich nicht nur Geld sparen, sondern es werden auch überflüssige Doppelversicherungen ein und desselben Risikos vermieden“, so Deppner.

Ärzte, die konventionelle Schadensrisiken bereits über eine Praxisinventar-Versicherung abgeschlossen haben, können zudem bei vielen Anbietern die dort versicherten Risiken in der Elektronikversicherung ausschließen und so unter Umständen ihre Beitragslast weiter verringern.

Tipp: Nicht nur aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Tarife und der damit einhergehenden Preisunterschiede sollten Ärzte vor dem Abschluss eines Vertrages die Angebote verschiedener Gesellschaften vergleichen. Je nachdem, wie eine Praxis strukturiert ist, kann es auch sinnvoll sein, gewisse Zusatzbausteine hinzuzubuchen – und zum Beispiel die Datenwiederherstellung im Fall eines Computerabsturzes mitzuversichern.