Neue Leitlinie zur Überwachung von Schwangerschaften mit niedrigem Risiko

Das Kardiotokogramm und die Dopplersonografie nehmen in der Schwangerschaftsvorsorge einen wichtigen Stellenwert ein. Doch wann sind diese Untersuchungen wirklich sinnvoll? Antworten darauf liefert eine neue Leitlinie.
Früher gehörten das Kardiotokogramm (CTG), bei dem die Herzfrequenz des Kindes sowie die Wehentätigkeit gemessen wird, und die Dopplersonografie, mit der die Blutflussgeschwindigkeit bestimmt wird, zu den Standarduntersuchungen vor jeder Geburt.
Doch zumindest im Falle einer „Low-risk-Schwangerschaft“ scheinen diese Untersuchungen gar nicht notwendig zu sein. Zu diesem Schluss kommen auch die Autorinnen und Autoren der neuen S3-Leitlinie „Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) entstanden ist. An der Erstellung waren insgesamt 21 Autorinnen und Autoren aus 14 Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt.
Eine Frage des Risikos
In der neuen Leitlinie haben die Expertinnen und Experten unter anderem die wissenschaftliche Datenlage zu Klassifizierungen von „Low-risk-Schwangerschaften“ aufgearbeitet. Als „Low-risk-Schwangerschaften“ sind dabei die Schwangerschaften zu verstehen, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das Ungeborene identifiziert wurden und für die keine Notwendigkeit oder kein Vorteil einer Intervention bestehen.
Weiterhin geben die Autorinnen und Autoren ausführliche Handlungsempfehlungen zu Methoden und Vorgehensweisen beim CTG und der Dopplersonografie. Aufgrund der aktuellen Evidenz empfehlen sie jedoch weder die Durchführung eines CTG noch einer Dopplersonografie im Rahmen der Überwachung von Schwangerschaften mit niedrigem Risiko.
Im Zweifelsfall sichergehen
Allerdings kann eine maternale Dopplersonographie der Arteria uterina im Rahmen von Screening-Untersuchungen zur Detektion von Risikoschwangerschaften durchgeführt werden. Nach den Mutterschafts-Richtlinien ist eine Dopplersonografie im Rahmen der Schwangerenbetreuung beispielsweise bei Verdacht auf eine fetale Wachstumsrestriktion oder einen Herzfehler angezeigt. Zu den Indikationen zählen unter anderem auch eine Gestationshypertonie oder Präeklampsie sowie eine Mehrlingsschwangerschaft mit diskordantem Wachstum.
Ein erstmaliges CTG empfehlen die Leitlinienautorinnen und -autoren bei einer drohenden Frühgeburt in der 26. und 27. Schwangerschaftswoche sowie bei einer auskultatorisch festgestellten Herztonalteration oder dem Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit ab der 28. Schwangerschaftswoche.

Melanie Söchtig

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