Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Frau Dr. Elke Mantwill ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und führt eine Praxis im mittelrheinischen Bornheim. Als Freiberuflerin darf sie ihre Buchführung mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung erledigen: “Ich habe schon immer nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen müssen. Ich selbst habe mich am Anfang überhaupt nicht damit beschäftigt und daher alles an den Steuerberater abgegeben.” Der große Vorteil der Einnahmenüberschussrechnung wird von Ärzten wie Steuerberatern gerne wiederholt: der geringe Aufwand.

Doch daneben existiert mit der Bilanz eine weitere Form der Buchführung. Sie bietet Ärzten teils erhebliche Vorteile. Gleichzeitig gibt es einige Steuerberater, die eine Bilanz im Vergleich zur Einnahmenüberschussrechnung ohne Mehrkosten erstellen. Es lohnt sich also ein näherer Blick auf die Details.

Liquiditäts- und Finanzplanung durch die Bilanzierung

Die Einnahmenüberschussrechnung stellt den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben gegenüber. Vermögenswerte werden dadurch hingegen nicht sichtbar. Es ergibt sich daraus also auch nicht, ob beispielsweise der Arzt gegenüber Patienten Forderungen hat oder ob Verbindlichkeiten bei Banken existieren. Die Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt das Geld erst, wenn es auf dem Praxiskonto ein- oder abgeht.

Für eine Liquiditäts- und Finanzplanung reichen einfache Transaktionen hingegen nicht aus. Erst mit der Bilanz erhalten Ärzte einen detaillierten Einblick in die Vermögenslage ihrer Praxis.

Mit Wahlrechten Steuern sparen

Mit der Bilanzierung können Ärzte von Wahlrechten bei der Bewertung ihres Praxisvermögens Gebrauch machen. Hier ist zunächst der Investitionsabzugsbetrag zu nennen. Wenn ein Arzt beispielsweise in den kommenden drei Jahren ein Gerät für die Praxis anschaffen möchte, wäre es vorteilhaft, wenn er diese geplante Investition schon im aktuellen Wirtschaftsjahr berücksichtigen könnte. Auch bei Frau Dr. Mantwill stehen Investitionen an: „Mein Betriebsvermögen ist noch nicht hoch, da ich als Allgemeinärztin bislang nicht über viele teure Geräte verfüge. Ich benötige aber neue Hardware – bei zehn Arbeitsplätzen leider eine größere Investition. Hinzu kommen wahrscheinlich ein Sono-Gerät und ein PKW für unsere Hausbesuche.“

Doch die Einnahmenüberschussrechnung erlaubt einen Investitionsabzugsbetrag nur, wenn der Praxisgewinn 100.000 € nicht überschreitet. Das trifft auf die meisten Praxen aber nicht zu. Da die Bilanzierung jedoch auch Verbindlichkeiten berücksichtigt, erhöht sich der Grenzwert hier auf 235.000 € an Betriebsvermögen. Die meisten Praxen unterschreiten diesen Wert. Würden sie bilanzieren, so könnten sie somit vom Investitionsabzugsbetrag profitieren.

Ein weiteres Wahlrecht der Bilanzierung ist die Teilwertabschreibung. Dabei können Ärzte die dauerhafte Wertminderung ihrer Praxisgeräte bei der Gewinnermittlung berücksichtigen.

Weniger Steuern durch Rückstellungen

Auch wenn sich kein Arzt diesen Fall wünschen sollte, so kommen doch gelegentlich Behandlungsfehler vor. Viele davon landen vor Gericht. Wird eine Praxis auf einen Geldbetrag verklagt, so könnte die Verurteilung zur Zahlung bald folgen. Der verurteilte Arzt möchte zukünftig nicht mehr mit diesem Betrag rechnen, ihn also nicht mehr als Gewinn zählen. Die Bilanzierung lässt ihm diese Option.

Ärzte können Rückstellungen bilden, wenn sie bilanzieren. Sie rechnen mit zukünftigen Zahlungen und berücksichtigen diese bereits in der nächsten Bilanz. Hierdurch sparen Ärzte im aktuellen Wirtschaftsjahr Steuern. Die Einnahmenüberschussrechnung kennt dagegen erst tatsächliche Zahlungen.

Vorteile bei Praxisgründung und Praxisabgabe

Die meisten Praxisgründer nehmen eine Finanzierung bei der Praxisgründung in Anspruch. Eine Bilanzierung kann dafür sorgen, dass Ärzte hier gute Konditionen aushandeln können. Schließlich bietet die Bilanz den Banken die beste Übersicht über die Wirtschaftlichkeit der Praxis.

Spätestens bei der Geschäftsaufgabe ist allerdings für jeden Praxisinhaber eine Bilanz fällig. Der Praxisnachfolger möchte schließlich wissen, mit welchen Verbindlichkeiten er zu rechnen hat. Daher kann es sich wirtschaftlich lohnen, lieber freiwillig zu bilanzieren und über Jahre hinweg von den erheblichen Vorteilen zu profitieren.

Bilanzierung ohne Mehrkosten

Hartnäckig halten sich also viele Mythen rund um die Bilanzierung. Nicht zuletzt schreckt viele Ärzte wie Frau Dr. Mantwill zugleich der üblicherweise höhere Preis ab: “Nach meinem bisherigen Wissen konnte ich als Freiberufler im Heilberuf nicht bilanzieren. Ich bin zum einen nicht Mehrwertsteuerpflichtig und zum anderen führe ich kein Gewerbe. Das war jedenfalls meine Kenntnis. Auch habe ich im Kopf, dass eine Bilanz zu erstellen komplizierter und teurer ist.”

Gleichwohl existieren Steuerberater, welche die Bilanzierung zu den gleichen Kosten wie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Hier lohnt sich also für Ärzte wie Frau Dr. Mantwill ein Vergleich und die Wahl des richtigen Beraters.

Der Autor: Niels C. Fleischhauer ist Gesellschafter für Unternehmenskommunikation von Monetaris, der Agentur für Vermögensgestaltung für Ärzte und ihre Familien. Einen Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.monetaris.de/kontakt.

Sämtliche Informationen zu dem vorstehenden redaktionellen Text wurden gemeinsam mit der BOISSIER legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erarbeitet. Damit ist keine Rechts- oder Steuerberatung durch Monetaris verbunden.

Niels C. Fleischhauer

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