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Immobilien

Zum Jahresanfang ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und erleichterten Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung von Immobilien unterstützen. Seit 1. März 2023 gibt es zudem neue Subventionen für den klimafreundlichen Neubau. Die Investitionsanreize vom Staat sollen dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

Strengere technische Voraussetzungen

Bei der erneuten Änderung der BEG-Förderung steht weiterhin die Sanierung von Bestandsobjekten im Fokus. Antragsberechtigt sind nun alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter. Das soll etwa Wartezeiten durch behördliche Prozesse wie Eigentumsüberschreibungen vermeiden. Es werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit reagiert der Bund auf den Handwerkermangel. Für bis zum 31. Dezember 2024 gestellte Anträge, lässt sich zudem die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen auf 66 Monate nach der Bewilligung durch die KfW-Bank verlängern. Grund sei die schwierige Marktsituation, heißt es dazu.

Zusätzlich zum Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings) von 10 Prozent ist ein weiterer Bonus von 15 Prozent für das serielle Sanieren in dem BEG-Förderprogramm eingeführt worden. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude dadurch die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente. Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung gelten indes höhere technische Anforderungen an die Förderfähigkeit. Zum Beispiel gibt es nur noch BAFA-Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß.

Zinsverbilligte Kredite ohne Zuschüsse

Die Neubauförderung ist als neues BEG-Teilprogramm namens „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergangen. Sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gewährt die KfW-Bank den Hausbanken und Sparkassen seit dem März günstige Förderkredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln – jedoch im Gegensatz zum Vorgängerprogramm ohne Tilgungszuschüsse. Dabei ist egal, ob man eine effiziente und nachhaltige Wohneinheit baut oder kauft. Der Zinssatz soll bis zu vier Prozent niedriger sein als marktübliche Baufinanzierungen, die im Durchschnitt zwischen 3,6 und 4,0 Prozent pro Jahr liegen.

Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Maximal möglich sind 35 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre. Je Wohnung und Haus kann man höchstens 100.000 Euro beantragen. Dafür muss die geplante Immobilie nach ihrer Fertigstellung wenigstens die Effizienzhausstufe 40 erreichen. Zudem darf keine Heizung eingebaut werden, die auf der Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse läuft. Einen nochmals höheren Förderkredit von höchstens 150.000 Euro gibt es für alle Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Pro Jahr stehen 750 Millionen Euro für das BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ zur Verfügung.

Expertenhilfe immer erster Schritt

Wer einen Kredit über das BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ beantragen will, muss zuvor einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Der Fachmann ist nötig, um bei dem Vorhaben zu prüfen und zu bestätigen, dass es alle Kriterien erfüllt, die an einen effizienten und nachhaltigen Neubau gestellt werden. Förderanträge sind immer vor dem Start zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor der Antragstellung stattfinden, ebenso vorbereitende Maßnahmen auf dem Grundstück – zum Beispiel Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen.

Hier beantragen Sie Ihre Förderung
Wer Förderung für eine Komplettsanierung oder einen klimafreundlichen Neubau beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich für Einzelmaßnahmen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).