Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Seit diesem Sommer gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Von der Reform der BEG sollen möglichst viele Immobilienbesitzer profitieren. Darum gibt es im Vergleich zu vorher 5 bis 10 % weniger Geld pro Maßnahme. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium plant insgesamt jährlich 13 bis 14 Milliarden € ein.

Der Fokus liegt mit etwa 12 bis 13 Milliarden € pro Jahr auf der energetischen Gebäudesanierung. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz sei hierbei rund um das 4,5-Fache höher als beim Neubau, heißt es zur Begründung. Zum Vergleich: 2021 wurden rund acht und 2020 rund fünf Milliarden Euro für Sanierungen veranschlagt.

Niedrigere Fördersätze

Je nach Vorhaben gibt es die Förderung als Zuschuss- oder Kreditvariante. Neue Bedingungen gelten ab sofort sowohl bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen und Komplettsanierungen als auch ab 2023 für den Neubau von Häusern und Wohnungen.

Die neuen Fördersätze für Direktzuschüsse bei einzelnen Sanierungsvorhaben betragen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen (zuvor: 25 Prozent) und 40 Prozent beim Wärmepumpeneinbau (zuvor: 50 Prozent). Da maximal Kosten in Höhe von 60.000 € je Wohneinheit förderfähig sind, liegt der Zuschuss für eine Wärmepumpe jetzt bei bis zu 24.000 € statt früher bis 30.000 €. Beim Fenstertausch bekommt man inzwischen statt 15.000 € nur 12.000 €.

In den vergangenen Jahren förderte der Staat noch den Einbau von hybriden Gasheizungen. Seit der BEG-Reform ist damit Schluss. Neue gesetzliche Vorgaben sollen dafür sorgen, dass Eigentümer von Immobilien selbst mehr in Gebäudeeffizienz investieren, vor allem die Vorgabe, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss.

Neu eingeführt wurde allerdings ein Heizungs-Tausch-Bonus für mindestens 20 Jahre alte Gaskessel (10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz).

Kredite statt Direktzuschüsse

Bei Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und keine Direktzuschüsse mehr. Die Fördersätze liegen zwischen bis zu 25 Prozent für Verbesserungen auf die Effizienzhaus-85-Stufe als neues Mindestniveau und bis zu 45 Prozent für Verbesserungen auf Effizienzhaus-40-Stufe (früher 50 Prozent) – inklusive des seit September verfügbaren Bonus für Worst Performing Buildings in Deutschland, der mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar ist.

Die maximal förderfähigen Kosten bei Komplettsanierungen liegen bei 150.000 €. Statt bisher 75.000 € entspricht dies nach Ministeriumsangaben mittlerweile 67.500 €, die ein Antragsteller erhalten kann. In diesem Fall ist das ein Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent und Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 Prozent.

Bis zur Umstellung der Neubauförderung läuft das Programm für Effizienzhäuser, die bloß 40 Prozent der Energie von Vergleichsimmobilien verbrauchen und ein Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen vorweisen, bis zum Jahresende weiter. Die Förderung soll danach weitestgehend auf zinsvergünstigte Kredite umgestellt werden und die Tilgungszuschüsse im Neubau sollen auf fünf Prozent sinken.

Klarere Zuständigkeiten

Die staatliche Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleiben weiterhin die richtigen Ansprechpartner für die BEG. Die Zuständigkeiten sind jedoch nun klarer strukturiert: Das BAFA verantwortet die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln. Und die KfW kümmert sich um die Kreditvergabe für Gesamtsanierungsmaßnahmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Update: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach finanzielle Mittel für die Corona-Krise nicht für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet werden dürfen (15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22), könnte auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude ins Wanken bringen. Aus Berlin kommen zwar Signale, dass Gebäudesanierungen weiter gefördert werden sollen. Ob und wie die Fördersätze 2024 bewilligt werden können, ist aber derzeit noch offen.

Energieeffizienz-Experten frühzeitig hinzuziehen
Im Rahmen der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es bei bestimmten Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. Dies gilt zum Beispiel für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) sowie Fachplanung und Baubegleitung. Hierzu gibt es ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Gewerbegebäuden. Die rund 13.000 gelisteten Experten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die passenden finden Sie online unter: www.energie-effizienz-experten.de