Unter Korruptionsverdacht: Gesponserte Fortbildungen können für Ärzte gefährlich werden
A&W RedaktionNiedergelassene Ärzte müssen sich regelmäßig fortbilden. Das ist mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Punkte kann man aber auch bei gesponserten Schulungen sammeln. Allerdings müssen Ärzte hier sehr vorsichtig agieren, damit sie nicht unter Korruptionsverdacht geraten. Denn beim Antikorruptionsgesetz geraten auch Kooperationen schnell unter Verdacht.
Das Antikorruptionsgesetz hat viele, lange Zeit im Gesundheitswesen durchaus übliche Praktiken unter Strafe gestellt. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können aufgrund der gesetzlichen Regelungen nun schnell unter Korruptionsverdacht geraten. Diesen auszuräumen, ist ohne juristischen Beistand kaum möglich. Deshalb ist es besser, sich erst gar nicht in so eine kritische Lage zu bringen und strikt auf die Einhaltung der neuen Regeln zu achten. Entsprechend vorsichtig agieren die meisten Mediziner inzwischen, wenn es um Kooperationen mit Geschäftspartnern geht.
Auch Sponsoring kann als Bestechung gelten
In einem Bereich herrscht allerdings häufig noch naive Sorglosigkeit: Bei von Unternehmen gesponserten Fortbildungen. Zugegeben: Um die vorgeschriebenen CME-Punkte zu erreichen, ist einiges an Aufwand nötig. Der kostet den niedergelassenen Arzt nicht nur Zeit, sondern häufig auch Geld. Gerne werden da Angebote von Unternehmen angenommen, die kostenlose Fortbildungen und im besten Fall auch noch CME-Punkte versprechen.
Gesetz nimmt Vorteile unter die Lupe
Allerdings kann bei gesponserten Veranstaltungen schnell ein Verdacht auf versteckte Korruption entstehen. Den das Gesetz wertet Vorteile, welche bei solchen Kooperationen gewährt werden, schnell als Korruption. Bestechung ist ein schwerwiegender Vorwurf. Schlimmstenfalls drohen dem an der Veranstaltung teilnehmenden Arzt sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen verschärft Regeln
Komplett meiden muss man gesponserte Fortbildungsveranstaltungen im Gesundheitswesen deshalb noch lange nicht. Die Teilnahme ist durch das Antikorruptionsgesetz nicht grundsätzlich verboten. Allerdings darf das Sponsoring laut dem neuen Gesetz nicht versteckt sein und es darf für die kostenlose Teilnahme keine versteckte Gegenleistung des Arztes, wie beispielsweise die Bevorzugung bestimmter Pharmaprodukte, geben. Hier müssen Ärzte das eigene Verhalten auch selbst regelmäßig kritisch analysieren.
Angemessener Rahmen ist nicht strafbar
Doch welche Vorteile sind denn nun genau strafbar? Der Arzt darf sich durchaus die Teilnahmegebühr und Anreise- oder Übernachtungskosten sponsern lassen. Dies gilt aber nur in einem angemessen Rahmen. Wird der Doktor in einem Luxushotel einquartiert und mit einem touristischen Rahmenprogramm bedacht, ist der Verdacht der Korruption schnell auf dem Tisch.
Verdacht der Korruption erst gar nicht aufkommen lassen
Deshalb gilt: Beim Thema Antikorruption sind Heilberufe derzeit im Visier der Behörden. Schärfen Sie das unbedingt auch Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein. Stellen Sie einen Verhaltenskodex für Ihre Arztpraxis auf. Und: Nehmen Sie ruhig weiterhin an Fachveranstaltungen interessanter Unternehmen teil, aber verzichten Sie auf das gesponserte Rahmenprogramm bzw. tragen Sie die Kosten dafür lieber selbst.
Darauf wird im Gesundheitswesen geachtet
Fällt ein Arzt nach entsprechenden Kontakten mit dem Unternehmen aus dem Gesundheitswesen durch regelmäßige Verordnung eines teuren Originalpräparats auf, ruft das schnell die Kontrolleure auf den Plan. Ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum, kann es nicht nur zu Honorarrückforderungen kommen: Bei bewiesener Korruption drohen Ärzten und Apothekern Geldstrafen und sogar Freiheitsentzug.
Bei der Einhaltung der Regeln beraten lassen
Um erst gar nicht unter den Verdacht der Korruption zu geraten, sollten Ärzte bei der Auswahl von gesponserten Fortbildungen sehr vorsichtig sein. Hier verweist die KBV auf entsprechende Tipps von Karsten Scholz, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen. Diese lauten zusammengefasst:
1. Prüfen Sie, ob der wissenschaftliche Charakter der durch den Lieferanten gesponserten Fortbildungsveranstaltung eindeutig im Vordergrund steht. Etablierte Veranstaltungen einer Fachgesellschaft sind trotz Sponsoren meistens unproblematisch. Bei einem neuen Event, das an einem für seinen Unterhaltungswert bekannten Ort stattfindet und mit eher schwammigem Programm glänzt, ist Zurückhaltung angebracht.
2. Bei Vorträgen sollten die Informationen mit dem Programm übereinstimmen, Wirkstoff- statt Produktnamen genannt werden. Wichtig ist außerdem, dass Referenten mögliche Interessenkonflikte klar benennen.
3. Tragen Sie die Kosten nach Möglichkeit selbst. Ist eine Kostenerstattung bei der Veranstaltung üblich, sollte sie sich im normalen Rahmen bewegen und nur das Notwendigste beinhalten (Teilnahmegebühren, Kosten für An- und Abreise, notwendige Übernachtungen inklusive Frühstück). Rahmenprogramm grundsätzlich selbst bezahlen.
4. Transparenz zeigen: Ärzte können an der Transparenzinitiative der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) teilnehmen.
Und nicht zuletzt gilt: Wer unsicher ist, ob die Teilnahme bzw. die Vereinbarung mit dem Sponsor “sauber” ist, sollte seine Kammer oder Kassenärztliche Vereinigung (KV) um Prüfung bitten.