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Klinik

Was sind die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- oder Gewebespende? Diese Frage haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt 3,77 Millionen Mal im Rahmen von Beratungsgesprächen beantwortet. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor.

Damit ist die Zahl der vertragsärztlich dokumentierten Aufklärungsgespräche zum Thema Organ- und Gewebespende im Vergleich zum Jahr 2022, in dem es lediglich 2,44 Millionen waren, erheblich angestiegen. Mit einem Anteil von 99,5 Prozent haben in den meisten Fällen Hausärztinnen und Hausärzte die Beratungen durchgeführt.

Hausärztinnen und -ärzte spielen zentrale Rolle bei Fragen zur Organspende

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Organspende, aber ein noch größeres Bedürfnis nach medizinisch gesicherter Information und qualifizierter Beratung besteht“, so Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried. „Die 55.000 Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland leisten nicht nur hier einen zentralen Beitrag zur gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung. Der starke Anstieg von Beratungsgesprächen belegt, dass die Patientinnen und Patienten dem Thema Organspende große Bedeutung beimessen und die hausärztlichen Beratungen die Bereitschaft zur Organspende erhöhen können.“

Das Zi geht davon aus, dass das im März 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende entscheidend zum Anstieg der Beratungszahlen beigetragen hat. So haben Ärztinnen und Ärzte in Deutschland bereits im ersten Monat seit Inkrafttreten des Gesetzes 200.000 Beratungen abgerechnet. Im Folgequartal verzeichnete das Zi einen Anstieg auf 730.000 Beratungsgespräche. In den beiden letzten Abrechnungsquartalen 2023 belief sich die Anzahl der Beratungen auf knapp eine Million und stabilisierte sich damit auf hohem Niveau.

Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung des Patienten bleiben bei Organspende bleiben unangetastet

Das Gesetz verankert eine ergebnisoffene Beratung zur Organ- und Gewebespende, die Hausärztinnen und -ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin extrabudgetär abrechnen können. Versicherte ab dem 14. Lebensjahr haben zwei Mal pro Jahr Anspruch auf diese Leistung. Für die ärztliche Vergütung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 mit einer Bewertung von 65 Punkten in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Damit können Ärztinnen und Ärzte nun eine zusätzliche Leistung abrechnen, zu der sie laut Transplantationsgesetz schon seit Langem aufgefordert sind. Dieses sieht vor, dass Hausärztinnen und -ärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen können. Ab einem Alter von 14 Jahren ist es darüber hinaus möglich, einer Organ- und Gewebespende zu widersprechen. Zusätzlich soll den Patientinnen und Patienten durch eine ergebnisoffene Beratung und neutrale Informationen eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, welche im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht.

„Potenzielle Ängste und Befürchtungen können durch eine ergebnisoffene Beratung überwunden werden. Ziel der Beratungsgespräche ist es daher, potenzielle Organspenderinnen und -spender zu sensibilisieren, damit diese umfänglich informiert eine ausgewogene Entscheidung treffen können“, erklärt von Stillfried.