Vererben: Wie Sie Pflichtteilsansprüche nach Ihren Vorstellungen beeinflussen
A&W RedaktionVermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall bedacht werden soll und wer nicht. Allerdings schränken Gesetze die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig handelt. Wie man manche Regelung elegant umgehen kann, weiß Versicherungsexperte Stefan Brähler.*