Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Kaum ein Thema sorgt in Arztpraxen für so viel Diskussionsstoff wie das Thema Überstunden, vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, wenn nicht nur mehr Patienten mit Infekten in die Praxen kommen, sondern auch MFA krank werden und Kollegen dies kompensieren müssen.

Was versteht man unter Überstunden?

Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Wenn Ihre MFA vertraglich 38,5 Stunden pro Woche arbeitet und tatsächlich 42 Stunden leistet, sind das 3,5 Überstunden.

Müssen Mitarbeiter Überstunden leisten?

Mitarbeiter müssen Überstunden nur dann leisten, wenn sie dazu verpflichtet sind – und zwar durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, können Sie Überstunden nicht einseitig anordnen. Das ist vielen Arbeitgebern vermutlich gar nicht so bewusst. Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: In absoluten Notsituationen – etwa bei einem Brand in der Praxis oder einem medizinischen Notfall – können Mitarbeiter auch ohne vertragliche Regelung verpflichtet sein, Überstunden zu leisten.

Tipp: Prüfen Sie die Arbeitsverträge in Ihrer Praxis und passen sie diese an. Das verhindert späteren Streit über das „Ob“.

Wie müssen Überstunden angeordnet werden?

Existiert eine Überstundenklausel, können Sie die konkreten Überstunden über Ihr Direktionsrecht anordnen. Damit die MFA sich auf die zusätzliche Arbeit einstellen kann, müssen Sie die Überstunden rechtzeitig ankündigen. Eine Regelung, was unter rechtzeitig zu verstehen ist, gibt es leider nicht, das ist von der jeweiligen Situation abhängig. Generell gilt, dass Sie ihren Mitarbeitenden so früh wie möglich Bescheid sagen sollten.

Überstunden können aber noch auf eine andere Art und Weise entstehen: Nämlich dann, wenn Arbeitgeber die Überstunden von Mitarbeitenden einfach stillschweigend hinnehmen. Denn das Billigen oder Dulden von Überstunden steht dem Anordnen gleich. Für das Billigen genügt es nach der Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber zu erkennen gibt, mit der bereits geleisteten zusätzlichen Arbeitszeit einverstanden zu sein. Das kann auch stillschweigend geschehen. Von „Dulden“ spricht man, wenn der Arbeitgeber diese Leistung hinnimmt und für die Zukunft keine Vorkehrungen trifft, um weitere Überstunden zu unterbinden, sie vielmehr auch weiterhin entgegennimmt. Das setzt zumindest voraus, dass der Arbeitgeber von den Überstunden weiß.

Dürfen Arbeitnehmer Überstunden ablehnen?

Stellen Sie sich vor, Sie ordnen Überstunden an und Ihre MFA sagt einfach „Nein“. Darf sie das? Ihre Mitarbeitenden können Überstunden eigentlich nur aus zwei Gründen ablehnen:

  • Die Arbeitszeit überschreitet das gesetzlich zulässige Maß.

  • Es liegen gewichtige persönliche Gründe vor. Muss eine MFA zum Beispiel ihr Kind aus der Betreuung abholen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, sind das triftige Gründe. Ein geplanter Sportabend oder eine Geburtstagsfeier bei Freunden wiegen dagegen nicht so schwer.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Von der Frage, ob und wie sie Überstunden anordnen dürfen und ob Mitarbeitende sich weigern dürfen, muss man die Frage trennen, ob Sie als Praxisinhaberin oder -inhaber die Überstunden auch bezahlen müssen. Wenn der Arbeitsvertrag eine Bezahlung vorsieht, dann lautet die Antwort eindeutig: Ja. Steht nichts im Vertrag mit Ihren MFA, wird es komplizierter: Es gilt Paragraf 612 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Doch wann ist das der Fall? Die Rechtsprechung sagt dazu: Bei Arbeitnehmern, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, ist keine gesonderte Vergütung zu erwarten. Alle anderen Mitarbeitenden – und das betrifft die allermeisten MFA – dürfen dagegen ein Extra erwarten. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber die Überstunden meist bezahlen müssen. Und zwar mit dem üblichen Stundenlohn. Sie können allerdings auch entscheiden, der MFA für die geleisteten Überstunden Freizeitausgleich zu gewährt. Diese Wahl steht Ihnen frei, solange es keine anderweitige Regelung gibt.

Kann man die Bezahlung von Überstunden mit einer Abgeltungsklausel ausschließen?

Sie können die Bezahlung von Überstunden durch eine sogenannte Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag ausschließen. Doch das ist gar nicht so einfach, denn hier kommt es auf die konkrete Formulierung an. Eine pauschale Abgeltung aller Überstunden ist unwirksam. Das haben Gerichte bereits entschieden. Abgeltungsklauseln sind grundsätzlich nur wirksam, wenn sie klar und verständlich sind und der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, welche Arbeitsleistungen in welchem zeitlichen Umfang erfasst werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Eine Abgeltung von Überstunden im Bereich von 10 bis 15 % der monatlichen Arbeitszeit dürfte noch zulässig sein.

Überstunden in der Arztpraxis sind ein komplexes Thema – aber mit den richtigen vertraglichen Regelungen und klarer Kommunikation lässt sich Streit vermeiden. Prüfen Sie ihre Arbeitsverträge, ordnen Sie Überstunden rechtzeitig und transparent an, und klären Sie die Vergütungsfrage eindeutig. Wenn Sie diese Punkte beachten, schaffen Sie Rechtssicherheit für sich und Ihr Team.

Ina Reinsch

Ina Reinsch

Ina Reinsch ist stellvertretende Ressortleiterin Wirtschaft bei ARZT & WIRTSCHAFT und Rechtsanwältin. In ihrer Arbeit beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit Medizinrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Wirtschaftsthemen für Ärztinnen und Ärzte.

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