Kind-Krank-Bescheinigung: Was Sie über das Ankreuzfeld „SER" wissen sollten
Melanie HurstIhre Datenschutz-Einstellungen verhindern leider, dass wir Ihnen von 3Q SDN eingebettete Inhalte anzeigen können.
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Beim Ankreuzfeld „SER" auf dem Formular 21 für die Kind-Krank-Bescheinigung gibt es immer wieder Unsicherheiten. Erfahren Sie hier, wann Sie dieses Feld ankreuzen müssen.
Schon im Juli 2024 wurde die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes„ - die Kind-Krank-Bescheinigung - angepasst. Seitdem gibt es unter anderem das zusätzliche Ankreuzfeld „soziales Entschädigungsrecht“ – kurz: SER. Aber was steckt eigentlich dahinter – und wann müssen Sie dieses Feld ankreuzen?
Das soziale Entschädigungsrecht schützt Personen, die gesundheitliche Schäden erlitten haben, weil sie im besonderen Interesse der Allgemeinheit gehandelt haben. Das Spektrum der erfassten Schädigungstatbestände ist dabei breit: Es reicht von anerkannten Impfschäden (§ 24 SGB XIV) über gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Gewalttaten bis hin zu weiteren im Sozialgesetzbuch aufgeführten Ursachen.
Aber Achtung: Damit Sie das Feld „SER" ankreuzen dürfen, muss ein amtlicher Nachweis über die anerkannte Schädigungsfolge vorliegen. Diesen Nachweis stellen ausschließlich die zuständigen Versorgungsverwaltungen der Bundesländer aus – also etwa die Landesämter für Soziales oder die Versorgungsämter. Dieser Nachweis ist die verbindliche Grundlage für Ihre ärztliche Dokumentation.
Schauen wir uns das jetzt an einem konkreten Beispiel an: Ein Kind hat infolge einer von der STIKO empfohlenen Impfung einen anerkannten Impfschaden erlitten – etwa in Form einer Innenohrthrombose – und ist deshalb derzeit erkrankt. Liegt Ihnen der offizielle Nachweis über die anerkannte Schädigungsfolge vor, dann kreuzen Sie das Feld „SER" an.
Zusätzlich müssen Sie das Personalienfeld inklusive als Kostenträger die Krankenkasse eintragen sowie darunter den Zeitraum der Betreuung. Diese Felder müssen Sie übrigens immer ausfüllen, egal aus welchem Grund die Kind-Krank-Bescheinigung ausgestellt wird.
Drei kurze Beispiele machen das noch einmal deutlich:
Bei einem grippalen Infekt füllen Sie nur diese Pflichtfelder aus - also Personalienfeld inklusive Krankenkasse und das Feld zum Zeitraum der Betreuung.
Bei einem Sportunfall in der Schule kreuzen Sie zusätzlich das Feld „Kita- oder Schulunfall/-folgen" an.
Und ist der Unfall zu Hause passiert, kommt das Kreuz vor das Feld „sonstiger Unfall, Unfallfolgen".