Rechtsbehelf und Rechtsmitttel
A&W RedaktionDer Rechtsbehelf ist gegenüber dem Rechtsmittel die übergeordnete Bezeichnung, da er sowohl die förmlichen als auch die formlosen Gesuche umfasst.
Der Rechtsbehelf ist gegenüber dem Rechtsmittel die übergeordnete Bezeichnung, da er sowohl die förmlichen als auch die formlosen Gesuche umfasst.