Recht
SMC-B-Karten: Weitergabe ab sofort strafbar!
Wer als Praxisinhaber oder als Praxisinhaberin zu sorglos mit SMC-B-Karten umgeht, dem droht jetzt richtig Ärger. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die die unbefugte Weitergabe der Karten oder ihre Nicht-Sperrung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
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