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Vor allem Private Equity Gesellschaften haben in den vergangenen Jahren mit der Übernahme von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen die Grundlage geschaffen, um großflächig Vertragsarztsitze zu erwerben. Diese werden häufig in investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) zusammengefasst, auf Rendite getrimmt und später als Praxisketten mit maximalem Gewinn weiter verkauft.

Gutachten zeigt Handlungsoptionen gegen Kapitalinvestoren auf

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat dazu ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Professor Dr. iur. Helge Sodan vorgestellt. Dieses zeigt bezüglich der Versorgungsform MVZ die gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten auf, um den Einfluss von Kapitalinvestoren aus dem In- und Ausland auf unser solidarisches Gesundheitssystem wirksam zu begrenzen.

Das komplette Gutachten ist ab sofort auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns / Gesundheitspolitik verfügbar.

Die Kernforderungen des Gutachtens

Kernforderungen aus dem Gutachten an den Gesetzgeber sind die Einführung eines MVZ-Registers, in dem auch die nachgelagerten Inhaberstrukturen offenzulegen sind, sowie die Begrenzung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern. So sollen Krankenhäuser Vertragsarztsitze nur noch in den Planungsbereichen bzw. Regionen erwerben und zu MVZ zusammenführen dürfen, in denen sie auch tätig sind und entsprechende Kompetenzen haben.

Darüber hinaus sollen von Krankenhäusern gegründete MVZ – vergleichbar der gesetzlichen Regelung für den vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich – je Planungsbereich nur über einen limitierten Versorgungsanteil verfügen. Ein weiterer maßgeblicher Änderungsvorschlag zielt darauf ab, dass die unabhängigen regionalen Zulassungsausschüsse in Zukunft die Möglichkeit erhalten, die Geeignetheit eines MVZ bezüglich der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen.

Gewinnmaximierungsziele von Finanzinvestoren gegen das Wohl der Patienten

Zudem wird angesichts der faktischen Privilegierung von MVZ und den bereits vom Bundessozialgericht geäußerten Bedenken vorgeschlagen, die sogenannte “Konzeptbewerbung” aus dem Gesetz zu streichen. Der Begriff der “Konzeptbewerbung” steht für eine gesetzliche Vorgabe, wonach der Zulassungsausschuss in einem Praxisausschreibungsverfahren bei seiner Auswahlentscheidung ein besonderes Versorgungskonzept eines MVZ zu berücksichtigen hat.

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: “Nachdem das Gutachten des renommierten IGES-Instituts klar und deutlich die ökonomischen Folgen der besorgniserregenden Entwicklung in Bezug auf die iMVZ aufgezeigt hatte, legt nun das Gutachten von Professor Sodan aus verfassungsrechtlicher Sicht dar, dass sich die Gewinnmaximierungsziele von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen und das Wohl der Patienten im Grunde widerstreben.”

Mit dem Rechtsgutachten habe der Gesetzgeber konkrete Vorschläge auf dem Tisch, wie er den negativen Einfluss von Kapitalinvestoren auf die ärztliche Therapiefreiheit in der ambulanten Versorgung eindämmen kann.