Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Rückentraining, Ernährungsberatung oder ein geprüftes Angebot zur Rauchentwöhnung. Das ist nur eine kleine Auswahl an über 120.000 Präventionsmaßnahmen, die auf der Website von „Prävention direkt finden“ zusammengestellt sind. Sie bietet eine strukturierte Übersicht aller zertifizierten Präventionskurse sowie flexibler Onlineangebote und richtet sich gezielt an Ärztinnen und Ärzte. Das neue Portal wird von der Zentralen Prüfstelle Prävention in Zusammenarbeit mit der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen betrieben. Die angebotenen Kurse sollen insbesondere die Verhaltensprävention von Patienten stärken. Dazu gibt es eine Kursauswahl in den Kategorien Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum.

Muster 36 hilft zusätzlich bei Prävention

Alle Kurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst – sie können zusätzlich nach Wohnortnähe, Maßnahme, Format und weiteren Kriterien gefiltert werden. In der Kursansicht befinden sich dann weitergehende Informationen für Ärzte und ihre Patienten, bestehend aus

  • Zielgruppe,

  • Kursleitung,

  • Kursdauer und -umfang,

  • zu erstattendem Preis und genauerer Kursbeschreibung.

Auch die Zusatzinfo, ob das jeweilige Angebot barrierefrei ist oder nicht, wird in der Übersicht mit angezeigt. Indem sich Niedergelassene so durch das Präventionsangebot durchnavigieren, können sie ihren Patientinnen und Patienten passende Kurse zeigen, welche sie im nächsten Schritt über das Muster 36 empfehlen können. Mit diesem Muster lassen sich Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention empfehlen: Voraussetzung dafür ist eine Untersuchung, bei der ein entsprechender Bedarf seitens des Patienten festgestellt wird.

Verordnung ist nicht verbindlich, aber trotzdem wirksam

Das Ausfüllen des Musters 36 stellt keine verbindliche Verordnung dar, sondern dient als Empfehlung, mit der Patientinnen und Patienten die entsprechende Leistung bei ihrer Krankenkasse beantragen können. Neben den Maßnahmen aus den oben genannten Kategorien ist es im Vordruck auch möglich, das Feld „Sonstiges“ auszuwählen. Auch wenn das Formular keine bindende Wirkung hat: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind die Krankenkassen dazu angehalten, eine ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Leistungsentscheidung zu berücksichtigen.

Daher ist ein sorgfältig ausgefülltes Muster 36 ein wichtiger Bestandteil, um Patienten bei präventiven Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung zu unterstützen. Zumal das Muster auch für Kinder und Jugendliche geeignet ist: Hier haben behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, eine Präventionsempfehlung im Rahmen einer pädiatrischen Gesundheitsuntersuchung auszustellen. Die Einführung des Formulars geht nach Angaben der KBV auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 zurück, mit dem ein gesetzlicher Auftrag aus dem Präventionsgesetz umgesetzt wird.

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