Praxisversicherung: So wichtig ist der Schutz elektronischer Geräte
A&W RedaktionGeht ein Handy oder ein Drucker im Privathaushalt kurz nach Ablauf der Garantie kaputt, ist das ärgerlich. In einer Arztpraxis ist der Ausfall von technischen Geräten eine Katastrophe. Um zumindest den wirtschaftlichen Schaden gering zu halten, empfiehlt sich eine zusätzliche Versicherung der Praxisgeräte.
Wenn das EKG oder das Ultraschallgerät in der Arztpraxis versagen, führt das meist zu größeren Problemen. Behandlungen können nicht durchgeführt werden und Patienten müssen an andere Praxen verwiesen werden. Das kostet nicht nur das Vertrauen der Menschen, sondern hat auch wirtschaftliche Folgen. Abgesehen von den Behandlungen, die nicht durchgeführt und abgerechnet werden können, kommen auf die Praxis häufig auch noch hohe Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu. Natürlich kann man sich gegen solche bösen Überraschungen absichern. Doch nicht jede Versicherung erfüllt ihren Zweck.
So entstehen die häufigsten Schäden
Eine Garantieverlängerung reicht für solche Fälle leider nicht aus, da sie nur Schäden abdeckt, die nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden. Laut Versicherungsstatistik entsteht der große Teil der Schäden im Bereich Elektronik durch Blitzeinschläge und Überspannung. Ein Blitzeinschlag bedeutet oftmals einen Totalschaden der elektronischen Medizintechnik. Auf Platz 2 der Schadensgründe steht Fahrlässigkeit, also Bedienungsfehler bzw. fahrlässiges Verhalten von Angestellten. Platz 3 nehmen Wasserschäden ein. Ein Wasserrohrbruch kann das komplette Equipment einer Praxis vernichten. Bei Dieben sind die Geräte ebenfalls heiß begehrt, da wertvoll., auch ganze Zahnarztstühle sind ein begehrtes Diebesgut.
Präventivmaßnahmen
Es gibt aber Möglichkeiten, präventiv Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden. Dazu gehört die regelmäßige Wartung der Geräte durch Fachleute sowie der Einbau eines inneren Blitzschutzes in der Praxis. Das können z. B. Blitzstromableiter am Verteilerkasten und Überspannungsableiter in der Stromversorgungsunterverteilung sein. Für Telefon- und Datenleitungen gibt es ebenfalls Schutzvorrichtungen. Auch sollte die Praxis gegen Diebstahl gesichert werden. Wird die Praxis dennoch „ausgeräumt“, kann die Versicherung sich zumindest nicht herausreden, dass nicht ausreichend abgesichert wurde. Häufig wird er Einbau von Warnanlagen von Versicherungen sogar bezuschusst. Um fahrlässiges Verhalten durch Personal zu vermeiden, sollten Mitarbeiter regelmäßig geschult werden.
Für alle Fälle kann das technische Equipment außerdem versichert werden. Hier haben Ärzte in der Regel die Auswahl zwischen folgenden Optionen:
Grunddeckung: Standard-Versicherungsprodukte schützen die Medizintechnik vor bestimmten Schäden, wie unter anderem Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Einen umfassenden Schutz bieten aber nur spezielle Elektronikversicherungen. Sie decken sämtliche Gefahren im Kontext des Betriebes elektronischer Geräte ab. Hier lohnt allerdings auch ein Blick ins Kleingedruckte: Vorsatz, Erdbeben und betriebsbedingte Abnutzung/Alterung sind in der Regel ausgeschlossen. Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler sollten in Elektronikversicherungen aber enthalten sein.
Wichtig: Bei einem Teilschaden werden von der Versicherung in der Regel nur die schadensbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten, ersetzt. Bei einem Totalschaden die tatsächlichen Kosten für die Wiederbeschaffung – den Neuwert, sofern die Sachen tatsächlich auch wiederbeschafft werden.
Achten Sie auf die Details
Reparatur und Wiederbeschaffung sind aber nicht alles. Vor allem bei größeren medizinischen Geräten sollten auch weitere Kosten, wie Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung und Bergungsarbeiten mitversichert sein. Gute Versicherungen übernehmen außerdem die Kosten für die Bereitstellung eines Provisoriums – schließlich muss der Praxisbetrieb ja irgendwie weitergehen, bis das neue Gerät geliefert wird. Wichtig: Bei heute auch in der Praxis üblichen mobilen Geräten wie Laptop oder Untersuchungsgeräten für Hausbesuche sollte das sogenannte Bewegungsrisiko vertraglich mit abgesichert werden. Auch sollten Geräte wie elektronische Organizer (PDAs), Mobiltelefone, Smartphones oder Tablet-PCs mitversichert werden.
Laufende Kosten abdecken
Geht z. B. ein MRT kaputt, kann Ersatz nicht auf die Schnelle beschafft werden. Die Kosten für die Praxis laufen aber weiter. Auch einen solchen Betriebsunterbrechungsschaden kann man absichern. Hier sollten Praxisinhaber prüfen, ob ihre Police eine solche Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung enthält. Ist ein Computer defekt, geht es nicht nur um den Schaden an der Hardware, sondern auch um Datenverlust. Der Versuch, unternehmenswichtige Daten wieder herzustellen, kann kostspielig werden. Solche Kosten übernimmt die eine Softwareversicherung, die im Idealfall ebenfalls Teil des Praxis-Pakets ist.