Hygienevorschriften: Diese Weihnachtsdeko ist in Arztpraxen erlaubt
Melanie HurstWeihnachtssterne im Topf, Tannengrün und gemütliches Kerzenlicht - in der Adventszeit mögen es viele stimmungsvoll. Auch bei der Arbeit. Aber müssen Sie bei der Weihnachtsdeko in Ihrer Praxis auf etwas achten? Erfahren Sie jetzt die wichtigsten Fakten dazu.
Wenn Sie Ihre Praxis weihnachtlich gestalten möchten, sollten Sie zwei Faktoren im Blick behalten: die geltenden Hygieneanforderungen für Praxen und den vorgeschriebenen Brandschutz.
Einschränkungen aus hygienischen Gründen
Die Hygienevorschriften setzen der weihnachtlichen Dekoration klare Grenzen. Das Kompetenzzentrum für Medizinprodukte und Hygiene der KVen und KBV warnt beispielsweise vor dem Einsatz von Trockengestecken, da diese eine regelmäßige feuchte Entstaubung erfordern – ein Aufwand, der auch für weihnachtliche Arrangements gilt.
Noch kritischer bewerten die Hygiene-Fachleute Topfpflanzen jeder Art. Diese gehören grundsätzlich nicht in Behandlungsräume, da die Blumenerde eine hohe Konzentration Sporen bildender Krankheitserreger aufweist. Zusätzlich entwickeln sich im Stauwasser der Übertöpfe problematische Bakterienstämme wie gramnegative Stäbchenbakterien, Pseudomonas-Arten, Acinetobacter sowie Fäulniserreger der Gattungen Proteus und andere Enterobakterien. Folglich sind auch die zur Weihnachtszeit beliebten Weihnachtssterne in Töpfen für Praxisräume ungeeignet.
Einschränkungen aus Brandschutzgründen
Als zweiter wichtiger Punkt kommt der Brandschutz ins Spiel, für den Sie als Praxisinhaber nach dem Arbeitsschutzgesetz die volle Verantwortung tragen.
Besonders riskant sind dabei echte Kerzen mit offener Flamme. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe spricht sich grundsätzlich gegen offenes Feuer in Arbeitsumgebungen aus. Als Alternative bieten sich LED-Kerzen oder elektrische Lichterketten an.
Doch auch bei elektrischen Dekorationen ist Aufmerksamkeit gefragt, da Elektrizitätsprobleme die häufigste Brandursache in Deutschland darstellen. Der Deutsche Feuerwehrverband rät daher, bei Lichterketten auf eine angemessene Verteilung der Stromlasten zu achten und Steckdosen nicht zu überlasten. Elektrische Kerzen und Lichterketten sollten außerdem über ein VDE-konformes Prüfsiegel verfügen. Dann können sie als weihnachtliche Hingucker die Praxis schmücken.
Geeignete Weihnachtsdeko für Praxen
Was noch gut geht: Selbstklebende, weihnachtliche Fenstersticker oder Fensterbilder aus Acryl oder Metall mit Saugnäpfen oder Ösen.
Und alles, was aus glatten, leicht desinfizierbaren Materialien besteht wie Kunststoff, Glas, Metall oder lackiertem Holz. So sind auch beispielsweise kleine Acryl- oder Keramik-Weihnachtsfiguren mit glatter Oberfläche unter hygienischen Aspekten unproblematisch, da ihre Flächen leicht zu reinigen sind.