Geschenke von Patienten: Was Sie annehmen dürfen
Melanie Hurst und Ina ReinschDie Weihnachtszeit naht – und mit ihr eine ganz besondere Zeit in Arztpraxen. Denn viele Patientinnen und Patienten möchten sich gern bedanken. Was diese schenken können und was Ärztinnen und Ärzte annehmen dürfen.
Viele Patienten möchten zum Jahresende Danke sagen für die gute Behandlung, das Vertrauensverhältnis, für die ärztliche Begleitung in schwierigen Lebenslagen und für ein freundliches und gut organisiertes Praxisteam. Sie backen fleißig Plätzchen oder überreichen dem Arzt ihres Vertrauens sogar einen hochpreisigen Wein. Da stellt sich schnell die Frage: Dürfen Ärztinnen und Ärzte Selbstgebackenes oder teure Weine überhaupt annehmen? Was ist rechtlich erlaubt und welche Preisgrenzen gibt es?
Berufsordnung regelt Annahme von Geschenken
Grundsätzlich dürfen Ärztinnen und Ärzte keine Geschenke annehmen, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass dadurch die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung beeinflusst wird. Das regelt § 32 der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte.
§ 32 Abs. 1 S. 1 (Muster-)Berufsordnung Ärzte
Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.
Maximal 50 Euro pro Person und Jahr
Was das konkret bedeutet und wie hoch der Wert eines Geschenks sein darf, ist nicht explizit geregelt. Man kann sich aber an der steuerlichen Geringfügigkeitsgrenze orientieren. Diese wurde im Jahr 2024 von 35 Euro auf 50 Euro pro Person und Jahr angehoben. Bei Geschenken, die unterhalb der Grenze von 50 Euro liegen, sollte eine Annahme in der Regel unproblematisch sein.
Doch welche Geschenke sind eine tolle Überraschung und was zählt eher zur Kategorie kulinarische Experimente oder Klimbim? Wir haben uns für Sie umgehört und sind auf teils skurril Mitbringsel gestoßen – etwa auf frisch gefangenen Fisch. Aber auch bei Eiern und frisch geschossenem Wild mussten wir schmunzeln.
Plätzchen, Pralinen und Alkohol nicht immer beliebt
Bei allem Selbstgemachten scheiden sich die Geister. Dazu zählen auch selbstgebackene Plätzchen oder selbst gemachtes Kompott. Die einen mögen es, die anderen entsorgen es aus hygienischen Gründen heimlich im Mülleimer. Was bei Ärzten eher nicht gut ankommt, sind Schnapspralinen mit Kirsche einer bekannten Marke, ebenso wie Packungen von Schokoriegeln einer weiteren bekannten Marke mit der französischen Aufschrift „Danke“. Diese sind spätestens seit der Corona-Zeit in den meisten Praxen unbeliebt.
Aus gesundheitlichen Gründen wird oft auch Alkohol kritisch gesehen. Viele Mitarbeitende im Gesundheitswesen achten auf ihre Gesundheit. Ist der Praxischef oder die Praxischefin nicht bekanntermaßen ein ausgesprochener Rot- oder Weißwein-Liebhaber, sollten Patienten Alkoholika daher eher zurückhaltend verschenken. Als schwierig gelten auch Dekoartikel. Was der eine als schön empfindet, ist für den anderen purer Kitsch. Hinzu kommt, dass viele Dekoartikel in Arztpraxen aus Hygienegründen nicht aufgestellt werden dürfen.
Wie finden Patienten das passende Geschenk?
Doch mit welchen Geschenken kann man nun dem Praxisteam und den Ärzten und Ärztinnen konkret eine Freude bereiten? Am besten fragen Patienten die MFA oder den Arzt persönlich, worüber sich die betreffende Person freuen würde. Dann ergeben sich mitunter sehr persönliche Geschenke wie etwa ein Buch über englische Gärten oder ein Kinogutschein. Generell sind aber Geschenke für das Team besser als Geschenke für einzelne Personen. So kann gar nicht erst der Anschein einer Beeinflussung entstehen. Hier nun unsere ganz persönliche ARZT &WIRTSCHAFT-Geschenkeliste für Ärztinnen, Ärzte, MFA und Praxisteams.
Die ARZT & WIRTSCHAFT-Geschenkeliste
eine liebevoll geschriebene Dankeskarte: klein im Preis, groß in der Wirkung
ein Obstkorb: weg von Süßigkeiten und Alkohol, hin zu gesunden und frischen Früchten
ein Gutschein fürs ganze Praxisteam: zum Beispiel für die Eisdiele, den Bäcker oder das Café um die Ecke
Handcremes und andere Handpflegeprodukte, da die Hände durch das häufige Desinfizieren oft einer besonderen Pflege bedürfen
Ein Zuschuss für die Kaffeekasse
Das Team von ARZT & WIRTSCHAFT wünscht Ihnen frohe Weihnachten.