Ärztin verurteilt: „Werbeverbot“ für Abtreibungen durch OLG bestätigt
A&W RedaktionDie Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat ihre Revision verworfen. Damit bestätigt sich, dass die Reform des §219a im Jahr 2019 keine Rechtssicherheit für Ärzte und Ärztinnen gebracht hat.