Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch auf Entschädigung
A&W RedaktionTeilt ein Versicherungsnehmer – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kaskoversicherer eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Vertragspflichten verweigern. Diese Erfahrung musste jetzt ein Porsche-Fahrer machen.