Organ-Check auf Wunsch: So vermeiden Sie Fehler bei der Abrechnung
A&W RedaktionWenn Patienten bestimmte Untersuchungen wünschen, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen, dann ist das auch in Bezug auf die Abrechnung ein besonderer Fall. Was möglich ist und wie Sie abrechnen können.
Neben der normalen kurativen Behandlung und den gesetzlich vorgegebenen präventiven Leistungen wie Krebsvorsorge oder Impfungen haben Patienten immer wieder Wünsche nach speziellen Untersuchungen, ohne dass konkrete Anhaltspunkte beziehungsweise Symptome vorliegen. Diese sind dann eindeutig nur mit den Abrechnungspositionen und nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Selbstzahlerleistungen zu liquidieren. Basis dafür ist § 12 SGB V.
Allgemeines
Beim sogenannten Organ-Check sollte man sich jedoch auf sinnvolle und den finanziellen Rahmen nicht sprengende Untersuchungen beschränken. Man sollte den Patienten im Vorfeld sagen, dass solche Untersuchungen nicht immer hundertprozentige Sicherheit geben. Die Erfahrung lehrt aber, dass Patienten sich auch mit Teilergebnissen oft zufrieden geben. Zwingend erforderlich ist hier der Abschluss eines Behandlungsvertrages vor der Untersuchung. Beispielhaft zeigen wir Ihnen den möglichen Umfang eines Organ-Checks für Leber und Nieren auf.
Organ-Check Leber
Bei Patienten, die auch ohne Symptome um eine Untersuchung der Leber bitten, dürfte zumindest unterschwellig auch Angst vor alkoholischen Schäden oder einer Fettleber bestehen. Somit bietet sich für eine objektiv anlasslose Untersuchung das im Kasten aufgezeigte Programm an, wobei sich die Preise auf eine Abrechnung zum Schwellenwert beziehen. Es beinhaltet Beratung (1), Untersuchung (7), Ultraschall (410/420), Blutentnahme (250) und Labor (γGT, GOT, GPT).
Organ-Check Nieren
Ein weiteres Organ, das gerne nachgefragt wird, sind die Nieren. Auch hier bietet sich ein übersichtliches Screening-Programm an. Dies beinhaltet wie bei der Leber die dort genannten Leistungen und die üblichen Nierenwerte.
Weitere Checks außerhalb der GKV
Neben den genannten Beispielen sind weitere Organ-Checks möglich und privat liquidierbar. Dazu gehören ein Kardio-Check inclusive Elektrokardiogramm (EKG), Ergometrie, Langzeit-EKG und Lipidprofil; ein Schilddrüsen-Check in Sonografie und Schilddrüsenhormonparameter (cave: MIII-Leistung); ein Gefäß-Check der Extremitäten inclusive Doppler (Nr. 643, 644) oder, soweit Technik und Kenntnis vorhanden sind, auch der hirnversorgenden Gefäße (Nr. 645, 410, 420).
Fazit
- Nicht jeder Wunsch nach Untersuchung eines bestimmten Organs sollte abgelehnt oder ohne Anlass zu Lasten der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erbracht werden.
- All diese Untersuchungen sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die strikt nach GOÄ abzurechnen sind.
- Überhöht man den finanziellen Bogen dabei nicht, wird dies oft als positive Zutat zur normalen hausärztlichen Versorgung gesehen.
- Alle Untersuchungen können neben der Gesundheitsuntersuchung erbracht werden, wobei dann die gesonderte Abrechnung von Beratung, Blutabnahme und Untersuchung entfällt.
BEISPIELE FÜR ORGAN-CHECKS | |
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Organ-Check Leber | |
Nr. 1 | 80 Punkte/10,72 Euro |
Nr. 7 | 160 Punkte/21,45 Euro |
Nr. 410 | 200 Punkte/26,81 Euro |
Nr. 420 | 80 Punkte/10,72 Euro |
Nr. 250 | 40 Punkte/4,20 Euro |
Nr. 3592, 3594 und 3595 | 3×40 Punkte/8,04 Euro |
Organ-Check Nieren | |
Nr. 3511 | 50 Punkte/3,35 Euro |
Nr. 3531 | 70 Punkte/4,69 Euro |
Nr. 4605 | 60 Punkte/4,02 Euro |
Nr. 3583, 3584, 3585 | 3×40 Punkte/8,04 Euro |
Die Laborwerte berechnet jeweils das Speziallabor |
Autor: Dr. med. Heiner Pasch, approbierter Arzt und Abrechnungsexperte (Stand 03/2021)