Abrechnung
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Privatabrechnung
GOÄ 5 bis 29: Diese Kombinationen sollten Praxen kennen
Die klinischen Untersuchungen nach den Nummern GOÄ 5 – 8 werden als Grundleistungen besonders häufig erbracht und abgerechnet. Die GOÄ Nummern 11 sowie 27 – 29 müssen im Zusammenhang mit diesen betrachtet werden. So vermeiden Sie überlagernde Leistungsbestandteile und Honorarverluste.
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