Abrechnung
GOÄ-Tipp: Blutdruckmessung richtig abrechnen
Normalerweise sollte zumindest bei Neupatienten der Blutdruck an beiden Armen gemessen werden. Dafür gibt es keine eigene Abrechnungsposition unabhängig davon, ob an einem Arm oder an allen vier Extremitäten der Blutdruck gemessen wird. So können Sie den entsprechend höheren Aufwand in der GOÄ dennoch in Rechnung stellen.
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