Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Die KBV teilte am 23. Januar mit, dass neben Kinder- und Jugendärzten auch Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen mit dem Zuschlag unterstützt werden. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale von ca. 7,50 Euro (= 65 Punkte). Die Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass das jeweilige Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt wurde.

Krankenkassen stocken MGV um 49 Millionen Euro auf

Die gesetzlichen Krankenkassen stocken die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um 49 Millionen Euro auf, um die zusätzlich notwendigen Leistungen zu finanzieren. Somit erfolgt die Vergütung innerhalb der MGV.

KBV und Krankenkassen setzen mit der temporären finanziellen Unterstützung einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach um. Aufgrund der “außergewöhnlich starken Häufung von Infektionskrankheiten” (Lauterbach) und der damit verbundenen Überlastung vieler Praxen, hatte der Minister kürzlich dazu aufgefordert, für eine vorübergehende Verbesserung der Vergütung vor allem der Kinder- und Jugendärzte zu sorgen. Lauterbach machte den Vorschlag, die zusätzliche Vergütung als nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs innerhalb der begrenzten MGV vorzusehen.

Außerdem hat der Bundesgesundheitsminister den Kinder- und Jugendärzten eine extrabudgetäre Vergütung in Aussicht gestellt, sodass künftig alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe bezahlt werden. Zusätzlich kündigte Lauterbach an, die Fachgruppe mittelfristig per Gesetz zu entbudgetieren. Ein konkreter Vorschlag hierzu liegt allerdings noch nicht vor.

Forderung von Gassen: Aufhebung der Budgets für alle Ärzte

„Die vom Minister zugesagte extrabudgetäre Vergütung muss jetzt kommen“, forderte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Gespräch mit den PraxisNachrichten. Die Aufhebung der Budgets sei seiner Ansicht nach längst überfällig – und zwar für alle Arztgruppen. Denn die Versorgungsprobleme wie jetzt in der Kinderheilkunde würden früher oder später auch in anderen Bereichen spürbar, wenn das System weiter kaputtgespart werde.

Gassen zufolge wird von den Krankenkassen etwa jede zehnte Untersuchung und Behandlung nicht bezahlt. Die jetzt erfolgte Aufstockung der MGV stelle nur eine kurzfristige Hilfe dar, um die angespannte Lage in vielen Arztpraxen infolge der Infektwelle etwas zu entschärfen.

Zuschlag wird rückwirkend ab 1. Oktober 2022 gezahlt

Der Zuschlag, der den jeweiligen Ärzten den extra Aufwand vergüten soll, wird rückwirkend ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2023 gezahlt. Er wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Die Voraussetzung dafür ist, dass bei dem Kind mindestens eine Atemwegserkrankung mit einer gesicherten Diagnose vorlag und diese in der Abrechnung angegeben ist. Diese umfasst die ICD-10-Codes J00-J06 (Akute Infektionen der oberen Atemwege), J09-J18 (Grippe und Pneumonie) oder J20-J22 (Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege (außer J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet)).