Ärzte über 65 müssen nicht umsonst in die Altersversorgung zahlen
Marzena SickingEs verstößt gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, wenn Vertragsärzten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres an der Erweiterten Honorarverteilung teilnehmen und weiterhin vertragsärztlich tätig sind, Versorgungsbeiträge abgezogen werden. Dies entschied jetzt der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.