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Lexikon

Die eidesstattliche Versicherung ermöglicht dem Gläubiger, sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners zu verschaffen. Der wird in der Regel aufgrund eines entsprechenden Antrags eines Gläubigers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass bezüglich der Forderung des Gläubigers einmal, zumindest teilweise, erfolglos vollstreckt worden ist.