Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Viele Freiberufler und auch so mancher Arzt rechnet sich seine Kosten schön. “Management by Kontoauszug” ist die gängige Devise, Privatentnahmen werden dann getätigt, wenn das Geld reicht. Rücklagen jedoch sind meist nicht eingeplant. Die Argumente lauten immer ähnlich, zum Beispiel „Im Zweifelsfall kann ich sicher noch etwas sparen“ oder „so viel habe ich dafür bislang nie ausgegeben“ oder „das muss ich doch jetzt nicht investieren“. Wenn es hart auf hart kommt, wird darauf verwiesen, dass man sich dieses oder jenes dann eben nicht leisten kann. Aber Rücklagen sind wichtig für jedes Unternehmen – nicht nur für Anschaffungen, sondern auch für die Altersvorsorge, Steuerzahlungen oder unvorhergesehene Ausgaben.

Wer nicht mit kaufmännischer Vorsicht rechnet und keine Rücklagen einplant, landet über kurz oder lang in den roten Zahlen. Daher ist es essentiell, Rücklagen zu automatisieren – zum Beispiel mit einem fixen monatlichen Betrag für Instandhaltung und Investitionen oder einem prozentualen Honoraranteil für die Einkommensteuer.

Rücklagen für die Steuer bilden

Vor allem bei der Steuer erlebt so mancher Arzt eine böse Überraschung – möglicherweise, weil sich die Praxis gut entwickelt hat oder vorsichtige Schätzungen übertroffen wurden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, auf Grundlage Ihres Durchschnittssteuersatzes einen regelmäßigen Steueranteil der Honorare auf ein separates Konto zu überweisen. Den Durchschnittssteuersatz finden Sie heraus, indem Sie das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres in ein prozentuales Verhältnis zur gezahlten Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag setzen.

Achtung: Sie legen sich zwar Geld für die Steuer zurück, steuerliche Auswirkungen haben solche Rücklagen aber nicht. Nur bilanzpflichtige Unternehmen können Rückstellungen bilden, um künftige Verbindlichkeiten abzusichern. Allerdings können Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag steuerlich etwas Geld für künftige Anschaffungen abzweigen.

Wichtige Aspekte bei Rücklagen in der Arztpraxis

Halten Sie in puncto Rücklagen folgende Aspekte im Blick:

  • Addieren Sie zu allen Kosten in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder in Ihrer BWA zehn Prozent hinzu. So sind Sie auf der sicheren Seite und kalkulieren nicht zu knapp.
  • Bilden Sie Rücklagen für Investitionen, zum Beispiel, wenn Sie ein neues medizinisches Gerät anschaffen wollen oder eine neue Empfangstheke. So stellen Sie sicher, dass das Geld für diesen Fall wirklich vorhanden ist.
  • Wenn Sie das Profil Ihrer Praxis schärfen wollen, heißt das auch, dass Sie in die Außendarstellung Ihrer Praxis investieren müssen. Beziehen Sie daher solche Kosten ebenfalls in Ihre Kalkulation mit ein.