Ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber dem Finanzamt
A&W RedaktionDie Grundsätze des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht bestehen auch gegenüber den Finanzämtern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut bestätigt (VIII R 78/05).