Gemeinschaftspraxis muss Gesellschafter am Gewinn beteiligen
Marzena SickingNiedergelassene Ärzte werden vom Finanzamt als Freiberufler behandelt und müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer entrichten. Gemeinschaftspraxen riskieren diesen Status allerdings, wenn sie ihre Gesellschafter nicht gleichwertig behandeln.