Ärztliche Aufklärungspflicht vor kosmetischen Eingriffen
A&W RedaktionDas rechtskräftige Urteil des OLG München vom 09.06.2011 macht deutlich, wie wichtig gerade bei nicht oder nur relativ medizinisch indizierten Eingriffen eine umfassende, nicht verharmlosende und auch nachweisbare ärztliche Aufklärung ist.