Beweise für ein ärztliches Aufklärungsgespräch: Arzt muss sich nicht daran erinnern
Marzena SickingUm zu beweisen, dass ein Aufklärungsgespräch mit dem Patienten stattgefunden hat, muss sich der Arzt nicht zwingend daran erinnern. Schlüssige Angaben und Dokumentation reichen aus. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Fall (Az.: 4 U 1388/20).