Hergestellt vom Apotheker oder Fertigarzneimittel: Welche Verordnung müssen Ärzte bevorzugen?
Serviceredaktion A&WSchon im 19. Jahrhundert wurden die ersten Arzneimittel industriell synthetisiert. Seither stehen industriell hergestellte Fertigarzneimittel und die auf individuelle Verordnung erfolgende Rezepturherstellung durch den Apotheker nebeneinander. Aber gibt es für Ärzte die Pflicht, sich vorrangig für die industriell hergestellten Arzneimittel zu entscheiden? Ein Rechtsanwalt klärt auf.