Absagen zur Weihnachtsfeier gehen nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
A&W RedaktionAbsagen von Kollegen anlässlich einer Weihnachtsfeier gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat der 3. Senat des FG Köln mit einem Urteil vom 27.6.2018 3 K 870/17 entschieden.