Auch künstliche Befruchtung von Alleinstehenden absetzbar
A&W RedaktionKrankenkassen müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur bei gemischtgeschlechtlichen Paaren übernehmen. Aber kann eine Alleinstehende die Ausgaben für den Eingriff zumindes von der Steuer absetzen? Ja, entschied ein Gericht – mit einer eindeutigen Begründung.