Häusliches Arbeitszimmer: Augenärztin zieht vor den Bundesfinanzhof
A&W RedaktionWer privaten Wohnraum opfert, um auch zu Hause Patienten empfangen zu können, hat eine Steuererleichterung verdient – diese Auffassung einer Ärztin aus Nordrhein-Westfalen stieß bei Behörden und Gericht auf wenig Gegenliebe. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.