Autowerbung für Kliniken und Praxen kann als Arbeitslohn gelten
Judith MeisterPraxischefs, die ihren Mitarbeitern Geld dafür zahlen, dass sie ihr Privatauto mit Werbung versehen, sollten dabei auch ans Finanzamt denken.
Praxischefs, die ihren Mitarbeitern Geld dafür zahlen, dass sie ihr Privatauto mit Werbung versehen, sollten dabei auch ans Finanzamt denken.