Steuerbescheid: Korrektur nach Fehler in eDaten
A&W RedaktionIrrt sich das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen, darf es einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht mehr ändern. Allerdings muss das Finanzamt nicht jeden Fehler auf seine Kappe nehmen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.