Nach Klage einer Ärztin: Zusätzliche Behandlungsräume im eigenen Haus doch absetzbar
A&W RedaktionAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig – außer, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das steuerliche Abzugsverbot können Ärzte aber mit der Einrichtung einer „Notfallpraxis“ im eigenen Haus umgehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).