Unfallchirurg darf Kosten für häusliches Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzen
Marzena SickingEin Unfallchirurg wollte sein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das zuständige Finanzamt lehnte das ab. Die Verweigerung des steuerlichen Vorteils wurde jetzt vom niedersächsischen Finanzgericht bestätigt (Az.: 1 K 292/19).