Versicherte haben keinen Anspruch auf Arzneimittel zur Raucherentwöhnung
A&W RedaktionVersicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts in einem Revisionsverfahren einer Versicherten entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 25/18 R).