Praxis muss angestellten Arzt in Werbung kenntlich machen
Marzena SickingNiedergelassene dürfen über ihre Praxis und ihre Leistungen in Werbeflyern informieren. Allerdings sollten sie auf korrekte Formulierungen achten, sonst droht Ärger mit der Konkurrenz. So müssen angestellte Ärzte als solche benannt werden und etablierte Behandlungsmethoden dürfen nicht als neu bezeichnet werden.