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„Die mit der Importquote erzielten Einsparungen sind im Laufe der letzten zehn Jahre stark rückläufig“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Aus einem Instrument zur bescheidenen Ausgabensteuerung habe sich längst eine planwirtschaftliche Subventionsgarantie für eine Handvoll Pharma-Reimporteure entwickelt. Es existierten weitaus wirkungsvollere und intelligentere Instrumente zur Ausgabensteuerung. Hermann: „Das alte Bürokratiemonster muss weg!“

Sicherheit der Apothekenkunden

Um die Sicherheit der Apothekenkunden sorgt sich Fritz Becker, Vorsitzender des DAV: „Die Importquote verursacht nicht nur Bürokratie, sondern gefährdet auch die Arzneimittelsicherheit. Jeder Apotheker braucht ausreichend Spielraum, um sich bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Die Importquotenpflicht im Sozialgesetzbuch lässt sich kurzfristig mithilfe des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) streichen.“

AOK-Chef Hermann sieht in Parallelimporten eines der Haupteinfallstore für gefährliche Pharma-Ware: „Lange, intransparente und grenzüberschreitende Lieferketten machen Hehlerbanden und Arzneimittelfälschern in der EU das Leben relativ einfach. Ihr Geschäft ist gerade in Deutschland dank der gesetzlichen Quotenförderung besonders lukrativ. Auch die Taskforce ‚Lunapharm‘ befürwortet deshalb die Streichung der Reimportförderklausel des Sozialgesetzbuchs als Konsequenz aus dem jüngsten Skandal in Brandenburg.“

Den Apotheken ein bürokratisches Prozedere zumuten

DAV-Vorsitzender Fritz Becker hält es nicht für sinnvoll, den Apotheken ein bürokratisches Prozedere zuzumuten, hinter dem die Krankenkassen gar nicht stehen: „Derzeit sind alle deutschen Apotheken noch immer gezwungen, mindestens fünf Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes mit Importen zu bestreiten, um Kosten für die Krankenkassen zu sparen.“

Die Ineffizienz der Importquote als Kostendämpfungsinstrument lässt sich den Gegnern zufolge in Zahlen belegen: In den Jahren 2016 und 2017 sparte die AOK Baden-Württemberg über die Importquote jeweils rund sieben Millionen Euro ein.

Die durch die Arzneimittelrabattverträge realisierten Einsparungen bewegen sich in ganz anderen Dimensionen: Eine Ausgabenminderung in Höhe von 227,5 Millionen Euro bedeuteten sie für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg allein im Jahr 2017. Für das gesamte AOK-System waren es im gleichen Jahr 1,66 Milliarden Euro. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) betrugen die Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2017 durch die Importquote 120 Millionen Euro, während die Rabattverträge 4 Milliarden Euro einsparten.

Auch die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt die Initiative gegen die Arzneimittelreimportquote. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, erklärt dazu: „Arzneimittel spielen bei vielen Therapien eine unverzichtbare Rolle. Umso wichtiger ist die Sicherheit der Medikamente. Deshalb begrüßen wir die Maßnahme, die darauf hinwirkt, dass Patienten sichere Arzneimittel bekommen. Wir sind gerne zu Gesprächen über andere Maßnahmen zur Ausgabensteuerung bereit.“