Honorarabrechnung bei chronisch Kranken: In der GOÄ bringt weniger manchmal mehr
Dieter JentzschÄrztinnen und Ärzte kennen den Begriff „Chronikerpauschale“ aus der KV-Abrechnung. In der GOÄ sind Pauschalen grundsätzlich ausgeschlossen. Stattdessen zählt gegenüber allen Privatpatienten das Einzelleistungsprinzip. Alle erbrachten Leistungen dürfen berechnet werden, soweit die GOÄ keine Ausschlüsse ausweist.