Privatpatienten: GOÄ-Abrechnung der „kleinen Chirurgie“
Dieter JentzschIm GOÄ-Abschnitt I. sind mit den Positionen 2000 bis 2015 wesentliche Leistungen der „kleinen Chirurgie“ aufgeführt. Die dem Abschnitt vorangestellten „Allgemeinen Bestimmungen“ sollen verhindern, dass im üblichen Ablauf aufeinanderfolgende Leistungen doppelt berechnet werden. Durch geschickte Auswahl der Nummern, können Sie Ihr Honorar juristisch korrekt steigern.
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