Praxisführung
Warum Vertragsärzte ihre Fortbildungen penibel nachweisen müssen
Die Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V ist für viele Kollegen (zumindest in Teilen) eine lästige Zusatzbelastung. Mit Blick auf die drohenden Konsequenzen bei einem Verstoß sollten Vertragsärzte aber peinlich darauf achten, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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