Ärztliche Fortbildungen im Ausland absolvieren?
Heiko FeketeUm ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen, können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die erforderlichen Leistungsnachweise auch durch Fortbildungen im Ausland erlangen. Möglich machen dies wechselseitige Abkommen mit anerkannten Ländern. Das sollten Sie dazu wissen.
Sich fortwährend Wissen durch Fortbildungen anzueignen, gehört zu den wichtigen Aufgaben, die Ärzte in ihrer Laufbahn absolvieren müssen. Demnach sieht die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung vor, dass sie in einem Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) erwerben müssen. Die nötigen Punkte erhalten Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel durch entsprechende Veranstaltungen, Webinare oder Seminare, die von der zuständigen Landesärztekammer anerkannt sind. In der Regel finden sie hierzulande statt, die erforderlichen CME-Punkte können sich Niedergelassene allerdings auch durch Fortbildungen im Ausland aneignen.
In welchen Ländern sind Fortbildungen offiziell anerkannt?
Grundlage dafür ist ein Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK), die Teilnahme an Fortbildungen im Ausland zu erleichtern. Dazu prüft die BÄK, inwieweit das System der Fortbildung in anderen Ländern den deutschen Standards entspricht, damit eine wechselseitige Anerkennung durch die Landesärztekammern zugelassen wird. Mit sechs Ländern und deren nationalen ärztlichen Institutionen bestehen Abkommen zur wechselseitigen Anerkennung von Teilnahmebescheinigungen: Österreich, Schweiz, Kanada, USA, Israel und die Niederlande.
Die Voraussetzungen, um sich die Teilnahme zertifizieren zu lassen, unterscheiden sich darüber hinaus je nach Kooperationsland. Laut der BÄK ist die Anerkennung der CME-Punkte durch Institutionen aus dem EU-Ausland in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz relativ unkompliziert. Die oberste ärztliche Behörde empfiehlt daher: Die Landesärztekammern sollen die von den österreichischen, niederländischen und Schweizer Fachgesellschaften zertifizierten Fortbildungen ohne detaillierte Prüfung für den Punkteerwerb anerkennen. Die genauen Vorgaben für eine Leistungsanerkennung treffen in diesem Fall die Landesärztekammern auf Grundlage ihrer Fortbildungsordnungen.
Wie sehen die Vorgaben für Kanada und USA aus?
Wechselseitige Fortbildungen in Kanada und den Vereinigten Staaten sind hingegen etwas spezieller geregelt. Für Mitglieder einer deutschen Ärztekammer gilt auch die Empfehlung, zertifizierte Lerninhalte anzuerkennen, allerdings beschränkt sie sich auf Präsenzfortbildungen in den jeweiligen Ländern. Grundlegend ist hier, dass die Inhalte vom Royal College of Physicians and Surgeons of Canada (RCPSC) oder vom Accreditation Council for Continuing Medical Education (ACCME) in den USA zertifiziert sind.
Kanadische Kollegen können sich durch die „Maintenance of Certification“-Vereinbarung auch Fortbildungen hierzulande anerkennen lassen. Bei US-amerikanischen Medizinern ist die Anerkennung hingegen nicht geklärt, so die Bundesärztekammer auf A&W-Anfrage. Die American Medical Association (AMA) prüft derzeit, ob sich Fortbildungsmaßnahmen auch nach den Standards der Landesärztekammern bepunkten lassen. Im Einzelfall sind laut BÄK auch Anerkennungen von ausländischen Fortbildungen ohne Abkommen möglich.