Nachweis verspätet vorgelegt: Verstoß gegen ärztliche Fortbildungspflicht
Marzena SickingVertragsärzte müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist nachkommen, sondern auch die Nachweise dazu rechtzeitig abliefern. Ansonsten verstoßen sie gegen die vertragsärztlichen Pflichten. Das bestätigt das Sozialgericht Stuttgart in einem jetzt veröffentlichten Urteil.