Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland stieg der Krankenstand der arbeitsunfähigen, krankengeldberechtigten Kassenpatienten von 4,5 Prozent am 1. März auf 6,5 Prozent am 1. April. Das belegt die Versichertenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn sich die Zahlen langsam wieder normalisieren – die Mehrkosten für die Entgeltfortzahlung krankgemeldeter Beschäftigter dürften in diesem Jahr wohl um die 1,6 Milliarden Euro betragen. Das ergeben Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Ausnahmeregelung bei Arbeitsunfähigkeit

Den wesentlichen Grund für diese Entwicklung sehen die IW-Experten in der (inzwischen wieder aufgehobenen) Ausnahmeregelung, die es Patienten erlaubte, sich ohne Arztbesuch krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 20. März beschlossen, dass Ärzte rückwirkend zum 9. März und verlängert bis Ende Mai 2020 eine AU-Bescheinigung aufgrund von Erkrankungen der oberen Atemwege auch nach einer bloßen telefonischen Anamnese ausstellen dürfen.

Dieser Feststellung wohnt jedoch kein Vorwurf inne. Im Gegenteil. Die Ärzteschaft habe diese erleichterten Regelungen umsichtig genutzt und damit „einen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet“, so der Autor der Untersuchung, Jochen Pimpertz.

Der erhöhte Krankenstand im März lasse sich dabei nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Covid-19-Erkrankungen interpretieren. Zwar gab es im März eine auffällige Häufung von AU-Bescheinigungen wegen Atemwegserkrankungen. Allerdings waren nur 0,3 Prozent aller Fälle auf Covid-19-Erkrankungen zurückzuführen – abgesehen von Beschäftigte in systemrelevanten Berufen – und damit auch im Gesundheitswesen: Hier gab es nach Angaben des BKK-Dachverbands deutlich mehr AU-Fälle und AU-Tage im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose, als im Durchschnitt.

Signifikanter Beitrag der Ärzteschaft zur Reduzierung des Infektionsrisikos

Doch nicht nur ihr infektionsträchtiger Einsatz am Patienten bringt Ärztinnen und Ärzten dieser Tage viel Lob ein. Das IW kommt auch zu dem Schluss, dass gerade die erhöhte Sensibilität der Niedergelassenen gegenüber potenziellen Symptomen einer SARS-CoV-2-Infektion (Husten, Schnupfen, Fieber etc.) eine wichtige Rolle dabei gespielt habe, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Demnach – so eine erste Interpretation – habe nicht nur der Shutdown als solcher, sondern auch der umsichtige Umgang der ambulant praktizierenden Kolleginnen und Kollegen mit den erleichterten Regelungen zur Krankschreibung einen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Dadurch, dass Menschen auch mit vermeintlich leichteren Beschwerden nicht zur Arbeit gegangen seien, habe sich das Infektionsrisiko in den Belegschaften der Betriebe reduziert. Befürchtungen, die Regelung könne missbräuchlich in Anspruch genommen werden, scheinen sich laut IW hingegen nicht zu bestätigen.