COVID-19: Hygienemangel als Haftungsrisiko in Arztpraxen
A&W RedaktionNicht nur Boutiquen, Baumärkte und Blumenläden müssen in Zeiten der Krise strengere Hygienemaßnahmen beachten als je zuvor. Auch niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, zum Schutz ihrer Patienten nachweisbare Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 zu treffen. Unterlassen sie das, können sie sich haftbar machen.