Zuschuss zu Beraterkosten: Was Praxisinhaber wissen müssen
A&W RedaktionMediziner, Unternehmer, Krisenmanager: Niedergelassene Ärzte hatten schon immer diverse Jobs auf einmal. In der Corona-Pandemie stößt der eine oder andere Kollege allerdings an seine Grenzen. Gut zu wissen, dass es für maßgeschneiderte Beratungen oft üppige Zuschüsse gibt.
Aus medizinischer Sicht ist Deutschland bislang hervorragend durch die Krise gekommen. Und doch hat die Pandemie dramatische, mitunter existenzbedrohende Auswirkungen – auch auf die Akteure im Gesundheitswesen. Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sorge vor einer Ansteckung halten viele Patienten nach wie vor aus den Praxen fern und stellen Praxisinhaber vor ernsthafte Probleme.
Doch wie können Ärzte in einer solchen, noch nie dagewesenen Situation wieder Vertrauen schaffen? Wie stellen sie sicher, dass eine Behandlung möglich ist, ohne dass sie sich, ihre Mitarbeiter und die Patienten einem unnötigen Risiko aussetzen? Und wie lassen sich gegebenenfalls finanzielle Verpflichtungen strecken, bis das Schlimmste überstanden ist?
Guter Rat muss nicht immer teuer sein
Allgemeinverbindliche Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt es zwar nicht. Allerdings haben Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich fachkundigen Rat zum Sonderpreis zu holen.
Möglich macht das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das sich seit 2016 für die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einsetzt und allgemeine und spezielle Beratungen für Jung- und Bestandsunternehmen fördert – auch für die Angehörigen der Freien Berufe.
Ärzte, die einen Berater einschalten, um spezifische Corona-Probleme anzugehen, können mit der richtigen Taktik einen Zuschuss von 50 bis 80 Prozent zum Nettohonorar des Experten erhalten. Welche Summen im Einzelfall fließen, entscheiden der Standort der Praxis und die maximal förderfähigen Beratungskosten. Bei Jungunternehmen, die maximal zwei Jahre lang am Markt operieren, liegt die maximal förderfähige Summe bei 4.000 Euro. Für Praxen, die es schon länger als drei Jahre geöffnet haben, sind es immerhin noch 3.000 Euro.
Für Ärzte gelten besondere Regeln
Allerdings müssen Ärzte bzw. deren Berater bei der Antragstellung besondere Hürden überwinden. Denn anders als Unternehmen aus dem Nicht-Medizin-Sektor, erhalten Praxisinhaber keine Förderung für Beratungen, die auf die schiere Umsatzsteigerung zielen: Beratungen zu Marketing, Verkaufsgesprächen oder IGeL-Leistungen sind daher nicht förderungsfähig.
Etwas anderes gilt mit Blick auf Problemstellungen, die sich um eine Neuaufstellung oder den Erhalt des Betriebs in der Corona-Krise drehen. Sie sollten nach Meinung von Experten förderungsfähig sein, da es sich hier nicht um eine umsatzsteigernde Beratung handelt, sondern der Erhalt der Praxis im Fokus steht.
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