Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
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Ob sie wollen oder nicht: Innerhalb der kommenden sechs Monate müssen die deutschen Ärzte sich von ihren alten elektronischen Arztausweisen (eHBA) trennen – und sich an ein neueres, moderneres Kärtchen gewöhnen. Schuld an dem ganzen Aufwand ist Rivest-Shamir-Adleman, kurz RSA. Das Kürzel bezeichnet das Verschlüsselungsverfahren, dass die bisherigen eHBA der Generation 2.0 verwenden. Leider ist das System inzwischen überholt.

Die Gematik gibt mittlerweile den Einsatz des sogenannten kryptografische Verfahrens vor – und hat daher einen großangelegten Austausch der alten eHBA gegen neue Karten angestoßen. Dank modernerer Technik soll der eHBA nicht nur sicherer werden. Dem Vernehmen nach ermöglichen die Karten nun auch stabilere TI-Anwendungen als bisher. Zudem enthält die neue Sicherheitsarchitektur bereits die Grundlagen für die Weiterentwicklung der qualifizierten elektronischen Signatur und neuer Sicherheitskonzepte, so dass in den kommenden Jahren (nach aktuellem Stand) nicht mit einem neuen Zwangsaustausch zu rechnen ist.

Konkret sollen die neuen 2.1-Karten neben den bisherigen RSA- auch ECC (Elliptic Curve Cryptography) Zertifikate enthalten: je eines für die qualifizierte Signatur (QES), die Verschlüsselung (ENC) und die Authentifizierung (AUT).

Diese basieren auf der Elliptischen-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die derzeit höchsten Sicherheitsstandards. Für Ärzte stellen sich derzeit dennoch etliche Fragen.

Wie lange bleibt der alte eHBA gültig?

Eigentlich hätte der Austausch der Karten bereits zum Jahresende erfolgen sollen – das war aber offenbar nicht zu schaffen. Die neue Frist läuft daher bis zum 30. Juni 2026. Bis dahin müssen alle eHBA der Generation 2.0 durch jene der Generation 2.1 ersetzt werden.

Gleiches gilt für Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B), die noch die alte Technik verwenden.

Wer zahlt für den Austausch der Karten?

Für den Austausch an sich müssen Ärztinnen und Ärzte keine zusätzlichen Kosten fürchten. Berufsträger zahlen lediglich die gewohnten Gebühren an ihren Anbieter. Diese lassen sich bei Selbstständigen als Betriebsausgaben in die Steuer bringen. Angestellte Ärzte können bei den Standardkosten meist ihren Arbeitgeber ins Boot holen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um den Austausch anzugehen?

Um auch mit der neuen Technik einen nahtlosen Zugang zur TI und deren Anwendungen sicherzustellen, ist es sinnvoll, die Umstellung möglichst zeitnah anzugehen. Da die alten Karten ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr nutzbar sind, ist damit zu rechnen, dass gerade gegen Fristende extrem viele Anträge zu bearbeiten sind. Wer in dieser heißen Phase der Umstellung bereits alles erledigt hat, arbeitet entspannter und hat im Ernstfall noch etwas Luft, um etwaige Probleme zu beheben.

Sind für die neuen Karten technische Umstellungen erforderlich?

Grundsätzlich müssen Ärzte die neuen Karten nur aktivieren und freischalten. Idealerweise sollten Berufsträger aber im Vorfeld überprüfen (lassen), ob ihre Praxis- oder Klinik-Software auf die neuen Karten ausgerichtet ist und, wenn nötig, die erforderlichen Updates mit ihren IT-Dienstleistern abstimmen.

Was passiert, wenn der Austausch der Karten nicht rechtzeitig erfolgt?

In diesem Fall können Ärzte zentrale Funktionen der TI nicht nutzen – und zum Beispiel keine eRezepte oder eAU ausstellen. Die alten Karten funktionieren selbst dann nicht mehr, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Zudem drohen bei Verspätungen Probleme bei der Abrechnung und Honorarkürzungen durch die KV, weil gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt werden. Auch auf Härtefallregelungen können Ärzte in diesem Fall nicht setzen.

Wer seinen alten eHBA nicht rechtzeitig austauscht, muss daher mit erheblichen faktischen Ärgernissen und wirtschaftlichen Einbußen rechnen.

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